Was ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 € für Alleinstehende — das ist der Betrag, auf den Sie keine Einkommensteuer zahlen. Er sichert das steuerliche Existenzminimum und ist verfassungsrechtlich geschützt (§32a EStG). Für Ehepaare gilt der doppelte Steuerfreibetrag: 24.696 €.

Steuerfrei bedeutet nicht abgabenfrei: Wer unter €12.348 verdient, zahlt keine Einkommensteuer — aber Sozialversicherungsbeiträge (Rente, Kranken-, Pflegeversicherung) fallen ab dem ersten Euro an. Kein Antrag nötig — Ihr Arbeitgeber berücksichtigt ihn automatisch via ELStAM.

Grundfreibetrag 2026 vs. Vorjahre

Jahr Grundfreibetrag (Alleinstehende) Erhöhung zum Vorjahr
2026 €12.348 +€252
2025 €12.096 +€312
2024 €11.784 +€876
2023 €10.908 +€561
2022 €10.347 +€603
2021 €9.744 +€336

Quelle: BMF — Steuerliche Änderungen 2026 · Stand: Januar 2026

Die jährlichen Erhöhungen gleichen die kalte Progression aus: Ohne Anpassung würden Arbeitnehmer durch inflationsbedingte Gehaltserhöhungen automatisch in höhere Steuerstufen rutschen und real weniger behalten.

Steuerfreies Einkommen 2026 – Was zählt dazu?

Als steuerfreies Einkommen 2026 gilt nicht nur der Grundfreibetrag. Zusätzlich senken Werbungskostenpauschale (1.230 €), Sondervorsorgeausgaben und eingetragene Freibeträge Ihr zu versteuerndes Einkommen weiter. In der Praxis zahlen Arbeitnehmer häufig erst ab einem Bruttolohn von ca. 14.000–15.000 € / Jahr Steuern.

Wer profitiert am meisten von der Erhöhung 2026?

Steuersatz Ersparnis durch +€252 Grundfreibetrag
14% (Eingangssteuersatz) ca. €35 / Jahr
42% (Spitzensteuersatz) ca. €106 / Jahr
Ehepaare (doppelter GFB) ca. €70 – €212 / Jahr

Grundfreibetrag und Solidaritätszuschlag 2026

Der Solidaritätszuschlag entfällt 2026 für die große Mehrheit. Die Freigrenze steigt auf €20.350 festgesetzte Einkommensteuer (2025: €19.950) gemäß § 3 SolzG. Wer weniger als ca. €75.000 zu versteuerndes Jahreseinkommen hat, zahlt in der Regel keinen Soli mehr.

Grundfreibetrag für Rentner 2026

Rentner haben denselben Grundfreibetrag von €12.348. Da Renten nicht vollständig steuerpflichtig sind, liegt die reale Grenze deutlich höher: Wer 2026 in Rente geht, hat einen Besteuerungsanteil von 83,5% — erst ab einer Bruttorente von ca. €14.787 pro Jahr entsteht ein steuerpflichtiger Anteil über dem Grundfreibetrag.

Neu seit 2026 — Aktivrente: Arbeitende Rentner können gemäß § 3 Nr. 2b EStG bis zu €2.000 pro Monat steuerfrei hinzuverdienen. Details finden Sie in den FAQ zur Aktivrente (BMF).

Den genauen Nettobetrag berechnen: Zum Steuerklassen-Finder →

FAQ — Häufige Fragen zum Grundfreibetrag 2026

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

€12.348 für Alleinstehende, €24.696 für zusammen veranlagte Ehepaare — €252 mehr als 2025. Quelle: BMF — Steuerliche Änderungen 2026.

Muss ich den Grundfreibetrag beantragen?

Nein. Er wird automatisch berücksichtigt — bei der monatlichen Lohnsteuer durch Ihren Arbeitgeber (ELStAM) und bei der Steuererklärung durch das Finanzamt.

Was passiert, wenn mein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt?

Sie zahlen keine Einkommensteuer. Falls trotzdem Lohnsteuer einbehalten wurde (z.B. Steuerklasse 6), erhalten Sie diese vollständig zurück — aber nur durch Abgabe einer Steuererklärung.

Gilt der Grundfreibetrag auch für Rentner?

Ja, €12.348 gilt für alle. Da Renten nur teilweise steuerpflichtig sind, zahlen Rentner erst ab einer Bruttorente von ca. €14.787/Jahr Steuern (bei Rentenbeginn 2026).

Was ist der Unterschied zwischen Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag?
Der Kinderfreibetrag (€9.756 pro Kind, 2026) ist zusätzlich und wird gegen das Kindergeld (€259/Monat) aufgerechnet — das Finanzamt wählt automatisch die günstigere Variante (Günstigerprüfung).
Ich verdiene unter €12.348 — zahle ich gar keine Abzüge?

Für die Einkommensteuer: richtig, Sie zahlen keine. Aber Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) werden ab dem ersten Euro einbehalten — unabhängig vom Grundfreibetrag.

Warum zahle ich 2026 mehr Lohnsteuer, obwohl mein Gehalt gleich geblieben ist?

Das liegt an der Abschaffung der Mindestvorsorgepauschale (bisher €1.900 für Kassenpatienten, €3.000 für PKV-Versicherte). Betroffen sind ausschließlich privat Krankenversicherte (PKV). Gesetzlich Versicherte zahlen 2026 tendenziell weniger. Mehr: Alle Steuerlichen Änderungen 2026.

Riyaansh Mittal ist Gründer von NettoKlar und recherchiert Steuer- und Sozialversicherungsdaten direkt anhand offizieller Quellen (BMF, DRV, ELSTER, § 32a EStG). Vollständiges Profil →